Sampling erlaubt? Neues Urteil vom BGH!
Der lange währende Gerichtsstreit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk wird noch einmal verlängert, aber der BGH setzt enge Grenzen beim Sampling von anderen Künstlern.
Auf Grundlage einer EU-Richtlinie von 2002 gilt folgendes:
1. Die Tonsequenz, die verwendet wird, muss verändert werden.
2. Im neuen Stück darf der Durchschnittshörer die Sequenz nicht wiedererkennen. Nur dann ist Sampling von der Kunstfreiheit gedeckt.
Weitere in einem Artikel der Tagesschau:
www.tagesschau.de/inland/sampling-bgh-101.html (30.04.2020)